
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nimbus Glasfaser GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Nimbus Glasfaser GmbH und ihren Kunden über die Bereitstellung von Glasfaseranschlüssen, Breitbanddiensten und damit verbundenen Leistungen.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern die Nimbus Glasfaser GmbH deren Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsabschluss und Zahlung
(1) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Bestellung über die Website oder in anderer Textform verbindlich abgibt und die Nimbus Glasfaser GmbH diese Bestellung bestätigt.
(2) Preise und Gebühren richten sich nach den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten. Die Nimbus Glasfaser GmbH behält sich das Recht vor, Preislisten mit einer Frist von mindestens zwei Monaten zu ändern.
(3) Rechnungen für aktive Dienste wie Breitband oder sonstige Leistungen, ausgenommen Installationsgebühren, werden von unserem Partner Filiago GmbH & Co. KG (auch PREMIUM NETZ genannt) ausgestellt. Die Nimbus Glasfaser GmbH behält sich jedoch das Recht vor, Endkunden direkt für ihre Leistungen im Netz zu fakturieren.
(4) Zahlungen sind gemäß Rechnung oder vereinbartem Zahlungsplan zu leisten. Bei Zahlungsverzug kann die Nimbus Glasfaser GmbH die Bereitstellung der Dienste aussetzen oder den Vertrag kündigen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Vertrag umfasst die Bereitstellung eines Glasfaseranschlusses, die Nutzung von Breitbanddiensten und sonstigen Telekommunikationsdiensten gemäß gewähltem Tarif.
(2) Die Nutzung der Dienste erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Leitungsinstallationen innerhalb des Gebäudes sind nicht Bestandteil des Vertrages, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
§ 4 Ausstattung und Eigentum
(1) Die Nimbus Glasfaser GmbH behält das Eigentum an der Glasfaserleitung und der passiven Infrastruktur innerhalb des Grundstücks des Kunden.
(2) Aktive Geräte wie Glasfaserwandler, Router oder andere Hardware gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung in das Eigentum des Kunden über. Geräte, die als Leihgabe oder Leasing bereitgestellt werden, verbleiben auch während der Zahlungs- oder Leasingperiode im Eigentum der Nimbus Glasfaser GmbH.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellte Ausrüstung ordnungsgemäß zu verwalten und zu pflegen. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
(4) Kunden haben die Möglichkeit zur Ratenzahlung der Ausstattung. Während der Zahlungsperiode bleibt die Ausrüstung Eigentum von Nimbus Glasfaser GmbH.
§ 5 Pflichten des Kunden und Zugang zu Kundenanlagen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste rechtmäßig und sachgerecht zu nutzen und keine Störungen des Netzes oder anderer Kunden herbeizuführen.
(2) Der Kunde muss sicherstellen, dass die Nimbus Glasfaser GmbH vollen Zugang zum Grundstück und zu den Anlagen hat, um Installation, Wartung, Reparatur oder Austausch von Ausrüstung durchzuführen.
(3) Störungen oder Schäden an Geräten oder Diensten sind unverzüglich der Nimbus Glasfaser GmbH zu melden.
(4) Der Kunde haftet dafür, dass interne Netzwerke oder eigene Geräte keine Schäden oder Störungen am Netz der Nimbus Glasfaser GmbH verursachen.
§ 6 Bereitstellung, Wartung und Netzzugang
(1) Die Nimbus Glasfaser GmbH stellt den Netzzugang und die Dienste nach den jeweils geltenden technischen Standards bereit.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden in der Regel mindestens 10 Tage im Voraus angekündigt. Akute oder kurzfristige Wartungsarbeiten können ebenfalls erforderlich sein.
(3) Vorübergehende Unterbrechungen aufgrund von Wartung, Störungen oder höherer Gewalt berechtigen den Kunden nicht zu Schadensersatz.
§ 7 Nutzung der Dienste / Acceptable Use Policy (AUP)
(1) Die Dienste dürfen ausschließlich für legale Zwecke genutzt werden.
(2) Jede missbräuchliche Nutzung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf illegale Downloads, Spam, DDoS-Attacken oder Störung anderer Nutzer, kann zur sofortigen Sperrung des Zugangs führen.
§ 8 Haftung und Garantie
(1) Die Nimbus Glasfaser GmbH haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie für fahrlässige Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen.
(2) Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
(3) Die Garantiezeit für alle passiven Infrastrukturen, die von der Nimbus Glasfaser GmbH innerhalb der Grundstücksgrenzen des Kunden installiert werden, beträgt 5 Jahre. Die Garantie für aktive Geräte beträgt 1 Jahr.
(4) Schäden, die nach Ablauf der Garantiezeit entstehen, können im Rahmen eines Serviceeinsatzes in Rechnung gestellt werden, sofern kein Installationsfehler nachgewiesen werden kann. Schäden durch normalen Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung sind nicht von der Garantie abgedeckt.
(5) Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Hardware sind auf den Wert der jeweiligen Geräte begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(6) Ansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Bereitstellung der Dienste, soweit nicht andere Garantiefristen gelten.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzrichtlinie der Nimbus Glasfaser GmbH und den geltenden Datenschutzgesetzen.
(2) Durch die Nutzung der Dienste stimmt der Kunde der Verarbeitung der für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten zu.
(3) Die Nimbus Glasfaser GmbH ist berechtigt, notwendige Daten für Betrieb, Wartung, Abrechnung und Support zu erheben und zu verarbeiten.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Nimbus Glasfaser GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Sabotage, Streiks, Unfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
§ 11 Streitbeilegung und Gerichtsstand
(1) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Nimbus Glasfaser GmbH in Deutschland.